§ 3 § 3 — Verordnung, mit der die „Puchheimer Au“ in der Gemeinde Attnang-Puchheim als Naturschutzgebiet festgestellt und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß § 4 ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen die Sicherung und Entwicklung eines guten ökologischen Zustands insbesondere der Teiche zu gewährleisten.