Zum Schutz der bestehenden Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbands Gruppenwasserversorgung Kremstal, der Gemeinde Pettenbach und der Gemeinde Ried im Traunkreis und zur Sicherung der künftigen Wasserversorgung wird das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet „Voitsdorfer Rinne“, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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