(1) Der „Ascherweiher und seine Umgebung“ in der Gemeinde Braunau am Inn, politischer Bezirk Braunau, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise