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Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter (Lutra lutra)
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft bis 30. November 2028
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Anl. 1 — Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter (Lutra lutra)
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