LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das Gebiet "Rannatal" in den Gemeinden Hofkirchen i.M., Neustift i.M. und Pfarrkirchen i.M. als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 3

§ 3§ 3Schutzzweck

In Kraft seit 31. Dezember 2021
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