(1) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Europaschutzgebiets im Plan im Maßstab 1 : 4.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem Teile des Gebiets, das von der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Rannatal“ in den Gemeinden Neustift i.M. und Pfarrkirchen i.M. als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 148/2021, erfasst ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise