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Oberösterreich
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Verordnung, mit der das "Rannatal" in den Gemeinden Neustift i.M. und Pfarrkirchen i.M. als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Anl. 2/2
Anl. 2/2
In Kraft seit 31. Dezember 2021
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Anl. 2/2 — Verordnung, mit der das "Rannatal" in den Gemeinden Neustift i.M. und Pfarrkirchen i.M. als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Anlage 2/2 - Koordinatenbezogene Darstellung der Zonen 1 und 2 des Naturschutzgebiets "Rannatal" im GML-Standard
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