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Verordnung, mit der bestimmte Ansammlungen von groben Steinblöcken in Oberösterreich als Blockhalden ausgewiesen werden
Anl. 2/32
Anl. 2/32
In Kraft seit 24. Dezember 2021
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Anl. 2/32 — Verordnung, mit der bestimmte Ansammlungen von groben Steinblöcken in Oberösterreich als Blockhalden ausgewiesen werden
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Anlage 2/32
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