LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der das „Gerlhamer Moor“ in der Gemeinde Seewalchen a.A. als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 29. Oktober 2021
Up-to-date