(1) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Plan im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst ausschließlich jenes Gebiet, das von der Verordnung, mit welcher das Gerlhamer Moor in der Gemeinde Seewalchen a.A. als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 56/1993, zur Gänze erfasst ist.
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