Das „Gerlhamer Moor“ in der Gemeinde Seewalchen a.A. (offizielle Gebietskennziffer AT3140000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Gerlhamer Moor‘“ bezeichnet.
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