LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 4

§ 4§ 4Erlaubte Maßnahmen

In Kraft seit 01. Oktober 2021
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