LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung, mit der die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird§ 1

§ 1§ 1Bezeichnung

In Kraft seit 01. Oktober 2021
Up-to-date