Die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ in der Gemeinde Maria Schmolln (offizielle Gebietskennziffer AT3150000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ,Wallfahrtskirche Maria Schmolln‘“ bezeichnet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise