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Verordnung, mit der die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 01. Oktober 2021
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Anl. 2 — Verordnung, mit der die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Anlage 2 - Koordinatenbezogene Abgrenzung im GML-Standard
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