§ 3 § 3 — Verordnung, mit der der "Wasserwald Traun" in der Stadt Traun als Naturschutzgebiet festgestellt und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß § 4 ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen die Erhaltung und weitere Verbesserung der artenreichen Flora und der Insektenwelt zu gewährleisten.