LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Kosten-Nutzen-Analyse-Verordnung - Energie§ 1

§ 1§ 1Ziel

In Kraft seit 19. März 2021
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Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Grundsätze für die Methodik, die Annahmen und den zeitlichen Rahmen zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei nicht hocheffizienten Anlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW nach Maßgabe des Anhangs IX Teil 2 der Richtlinie 2012/27/EU.

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