(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Pfandler-Au in der Stadtgemeinde Bad Ischl als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 7/1993, außer Kraft.
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