(1) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Plan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst einen Teilbereich jenes Gebiets, das mit Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Almsee und Umgebung in der Gemeinde Grünau im Almtal als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 33/2013; dieser Teilbereich wird als Zone B des Europaschutzgebiets bezeichnet.
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