Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Bäche in den Steyr- und Ennstaler Voralpen“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“) | Bezeichnung des Lebensraums |
8210 | Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation |
9130 | Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) |
9180* | Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) |
und
2. der in der Tabelle 2 angeführten Tierart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und deren Lebensraums
Tabelle 2
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung einer prioritären Art mit einem „*“) | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
1093* | Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) | Kleine bis mittelgroße, saubere, sauerstoffreiche, naturnahe, sommer kühle Bäche mit Schottergrund |
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