LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Bäche in den Steyr- und Ennstaler Voralpen in in Grünburg, Nußbach, Oberschlierbach, Steinbach an der Steyr, Adlwang, Aschach an der Steyr, Garsten, Ternberg und Waldneukirchen§ 2

§ 2§ 2Grenzen

In Kraft seit 01. April 2020
Up-to-date

In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 20.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/7) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.

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