Die durch den Verkehr verursachten Stickstoffdioxidemissionen im Bereich des Stadtgebiets von Linz sollen verringert und somit die Luftqualität verbessert werden. Diese Verbesserung dient dem dauerhaften Schutz der Gesundheit der Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie dem Schutz der Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen. Durch die in der Verordnung angeordneten Maßnahmen soll die Einhaltung des nach § 9a Abs. 1 IG-L verbindlich festgelegten Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid gewährleistet werden.
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