(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten
1. die Verordnung, mit welcher das Egelseemoor in der Gemeinde Unterach a. A. als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 44/1995 und
2. die Seen-Naturschutzgebiete-Verordnung, LGBl. Nr. 9/1965, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2019, hinsichtlich des Egelsees
außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise