Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Teichlboden“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „FFH - Richtlinie“ | Bezeichnung der Art Beschreibung des Lebensraums |
3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion |
7140 | Übergangs- und Schwingrasenmoore |
7230 | Kalkreiche Niedermoore |
und
2. der in der Tabelle 2 angeführten Pflanzenart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ und deren Lebensraums (§ 7 Z 1)
Tabelle 2
Codebezeichnung gemäß der „FFH - Richtlinie“ | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
1393 | Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus) | Kleinseggenriede, auf pH-neutralen bis schwach sauren, basenreichen, aber kalkarmen, offenen bis schwach beschatteten, dauerhaft kühl-feuchten, meist sehr nassen Standorten in Nieder- und Zwischenmooren, Nasswiesen und Verlandungszonen von Seeufern; gemähte oder beweidete, schwachsaure, stets sehr nasse, flachwüchsige, zum Teil quellige Niedermoore |
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