Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten
1. die Verordnung, mit der das Gebiet „Warscheneck-Süd - Stubwies“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 100/2000, und
2. die Verordnung, mit der das Gebiet „Warscheneck-Süd - Wurzeralm“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 78/2000, soweit sie das Naturschutzgebiet „Warscheneck-Süd - Wurzeralm“ betrifft,
außer Kraft.
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