Die im § 2 der Verordnung, mit der die „Hangwälder Ritzlhof“ in der Gemeinde Ansfelden als Naturschutzgebiet festgestellt werden, LGBl. Nr. 34/2018, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise