Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 2
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit jährlicher später Mahd sowie rascher Abtransport des Mähgutes oder Beweidung mit Schafen und Ziegen; Freihaltung von Bewuchs und randlicher Beschattung |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise