(1) In folgenden Rechtsmaterien wird in sämtlichen Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
1. Angelegenheiten nach dem Forstgesetz 1975, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
2. Angelegenheiten nach dem Oö. Waldteilungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
3. Angelegenheiten nach dem Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
4. Angelegenheiten nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
5. Angelegenheiten nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
6. Angelegenheiten nach dem Oö. Umwelthaftungsgesetz - Oö. UHG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
7. Angelegenheiten nach dem Oö. Bodenschutzgesetz 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
8. Angelegenheiten nach dem Oö. Jagdgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
9. Angelegenheiten nach dem Oö. Fischereigesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
10. Angelegenheiten nach dem Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
11. Angelegenheiten nach dem Oö. Bienenzuchtgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
12. Angelegenheiten nach dem Weingesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
13. Angelegenheiten nach dem Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
14. Angelegenheiten nach dem Oö. Tierzuchtgesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
15. Angelegenheiten nach dem Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 - Oö. PflSchG 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
16. Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
17. Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
18. Angelegenheiten nach dem Saatgutgesetz 1997 - SaatG 1997, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
19. Angelegenheiten nach dem Vermarktungsnormengesetz - VNG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
20. Angelegenheiten nach dem Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
21. Angelegenheiten nach dem Düngemittelgesetz 1994 - DMG 1994, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
22. Angelegenheiten nach dem Gesetz betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
23. Angelegenheiten nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 - Oö. LFBAG 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
(2) In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
1. Angelegenheiten nach den §§ 2 bis 6 Oö. EU-Verordnungen-Begleitregelungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
2. Angelegenheiten nach § 12 Abs. 1 und 2 Suchtmittelgesetz - SMG.
3. Angelegenheiten nach den §§ 29 und 40a Eisenbahngesetz 1957 - EisbG, ausgenommen der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
(Anm: LGBl. Nr. 28/2022)
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