Oö. BVB-Übertragungsverordnung Wels/Wels-Land
§ 1Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Statutarstadt Wels auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
§ 2§ 2Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Wels
§ 3§ 3Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
Vorwort
§ 1 § 1 Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Statutarstadt Wels auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
(1) In folgenden Rechtsmaterien wird in sämtlichen Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
1. Angelegenheiten nach dem Forstgesetz 1975, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
2. Angelegenheiten nach dem Oö. Waldteilungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
3. Angelegenheiten nach dem Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
4. Angelegenheiten nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
5. Angelegenheiten nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
6. Angelegenheiten nach dem Oö. Umwelthaftungsgesetz - Oö. UHG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
7. Angelegenheiten nach dem Oö. Bodenschutzgesetz 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
8. Angelegenheiten nach dem Oö. Jagdgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
9. Angelegenheiten nach dem Oö. Fischereigesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
10. Angelegenheiten nach dem Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
11. Angelegenheiten nach dem Oö. Bienenzuchtgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
12. Angelegenheiten nach dem Weingesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
13. Angelegenheiten nach dem Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
14. Angelegenheiten nach dem Oö. Tierzuchtgesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
15. Angelegenheiten nach dem Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 - Oö. PflSchG 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
16. Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
17. Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
18. Angelegenheiten nach dem Saatgutgesetz 1997 - SaatG 1997, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
19. Angelegenheiten nach dem Vermarktungsnormengesetz - VNG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
20. Angelegenheiten nach dem Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
21. Angelegenheiten nach dem Düngemittelgesetz 1994 - DMG 1994, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
22. Angelegenheiten nach dem Gesetz betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
23. Angelegenheiten nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 - Oö. LFBAG 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
(2) In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
1. Angelegenheiten nach den §§ 2 bis 6 Oö. EU-Verordnungen-Begleitregelungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
2. Angelegenheiten nach § 12 Abs. 1 und 2 Suchtmittelgesetz - SMG.
3. Angelegenheiten nach den §§ 29 und 40a Eisenbahngesetz 1957 - EisbG, ausgenommen der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
(Anm: LGBl. Nr. 28/2022)
§ 2 § 2 Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Wels
(1) In folgenden Rechtsmaterien wird in sämtlichen Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen:
1. Angelegenheiten nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
2. Angelegenheiten nach dem Apothekengesetz sowie der Apothekenbetriebsordnung 2005 - ABO 2005, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesen Bestimmungen sowie der Vollstreckung aller nach diesen Bestimmungen erlassenen Bescheide.
3. Angelegenheiten nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
(2) In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen:
1. Angelegenheiten nach den §§ 108 bis 118 Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
2. Angelegenheiten betreffend den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft nach Art. 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, sowie der Verordnung der Minister des Cultus und des Innern vom 18. Jänner 1869, betreffend den Vollzug der, den Uebertritt von einer Kirche oder Religionsgesellschaft zur anderen, regelnden Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1868, Reichsgesetzblatt Nr. 49.
§ 3 § 3 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.