(1) Die „Innauen bei Schärding“ in der Stadtgemeinde Schärding, politischer Bezirk Schärding, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets in einem Plan im Maßstab 1 : 3.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets, so ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.
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