(1) Die oberösterreichischen Sozialhilfeverbände werden auf Grund ihrer Struktur, insbesondere hinsichtlich der Einwohnerzahl und Anzahl der Heimplätze in fünf Kategorien (I bis V) eingeteilt. (Anm: LGBl. Nr. 60/2019)
(2) Der Kategorie I unterliegt der Sozialhilfeverband:
Eferding |
(3) Der Kategorie II unterliegen die Sozialhilfeverbände:
1. Kirchdorf an der Krems
2. Ried im Innkreis
3. Schärding
4. Steyr-Land
(4) Der Kategorie III unterliegen die Sozialhilfeverbände:
1. Braunau
2. Freistadt
3. Gmunden
4. Grieskirchen
5. Perg
6. Rohrbach
7. Urfahr-Umgebung
8. Vöcklabruck
9. Wels-Land
(5) Der Kategorie IV unterliegt der Sozialhilfeverband:
Linz-Land |
(6) Der Kategorie V unterliegt:
die gemeinsame Geschäftsstelle der Sozialhilfeverbände Eferding und Grieskirchen
(Anm: LGBl. Nr. 60/2019)
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