(1) Die „Hangwälder Ritzlhof“ in der Gemeinde Ansfelden, politischer Bezirk Linz-Land, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1: 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.
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