(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Naturschutzgebiet „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun als Europaschutzgebiet bezeichnet wird, LGBl. Nr. 6/2005, außer Kraft.
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