LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Dachstein in Gosau, Hallstatt und Obertraun§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 08. Februar 2018
Up-to-date

(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten Vogelarten zu gewährleisten

Tabelle 5

Bezeichnung der Art Pflegemaßnahmen
A091 Steinadler (Aquila chrysaetos) Erhalt großräumig ungestörter Flächen im gesamten Gebiet und Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten und nutzbaren Felswände
A103 Wanderfalke (Falco peregrinus) Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten Felswände
A104 Haselhuhn (Bonasa bonasia) Erhalt von Dickungen mit reichem Angebot an Weichhölzern und Beeren tragenden Sträuchern; selektive Durchforstung unter Erhalt von Pioniergehölzen; effiziente Besucherlenkung abseits der Reviere
A108 Auerhuhn (Tetrao urogallus) Erhalt störungsarmer montaner bis subalpiner Waldflächen (va. Misch- und Fichtenwälder) mit ausreichend Altholzbeständen sowie Bestandeslichtungen
A217 Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhalt von Höhlenbäumen; Erhalt altholz- und strukturreicher Waldbestände; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit
A223 Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhalt von Altholzbeständen und Höhlenbäumen; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit
A234 Grauspecht (Picus canus) Erhalt von Altholzbeständen und Höhlenbäumen; extensive Grünlandnutzung; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit
A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhalt und Entwicklung von buchenreichen Altholzbeständen; Erhalt geeigneter Bäume zur Anlage von Bruthöhlen (va. Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser größer 35 cm); Belassen von stehendem Totholz; Außernutzungstellung von Waldbeständen; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit
A239 Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotus) Erhalt von Höhlenbäumen; Erhalt kleinflächig bewirtschafteter, altholz- und strukturreicher Waldbestände; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit
A241 Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Erhalt von Höhlenbäumen; Erhalt kleinflächig bewirtschafteter, altholz- und strukturreicher Waldbestände; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit
A250 Felsenschwalbe (Ptyonoprogne rupestris) Erhalt störungsarmer Felswände
A256 Baumpieper (Anthus trivialis) Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen im Übergang von Wald zu Almen
A259 Bergpieper (Anthus spinoletta) Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen auf Almen und über der Waldgrenze
A261 Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen im Bereich der Bäche des Gebiets
A282 Ringdrossel (Turdus torquatus) Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen im Übergang von Wald zu Almen
A313 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhalt der derzeitigen Lebensraumstrukturen der lichten Waldbestände
A408 Alpenschneehuhn (Lagopus mutus helveticus) Erhalt von großräumig ungestörten Flächen in Lagen über der Baumgrenze
A409 Birkhuhn (Tetrao tetrix) Erhalt bestehender Bracheflächen; Vermeidung von Störungen während der Balz- und Brutzeit

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 6

Bezeichnung des Lebensraums Pflegemaßnahmen
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions der Hydrocharitions Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag
3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölze von Salix eleagnos Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Verbot sämtlicher Regulierungs-maßnahmen und sonstiger flussbaulicher Maßnahmen; Erhalt der Gewässergüteklasse
*4070 Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti) Keine übermäßige Nutzung von Pinus mugo
*6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden Extensive Beweidung; Verzicht auf Düngung; Vermeidung von anthropogen verursachtem Nährstoffeintrag
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Vermeidung einer zunehmenden Verbuschung durch gelegentliche Schwendungen bei Bedarf
*7110 Lebende Hochmoore Betretungsverbot; keinerlei Ent-wässerung oder anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr; Sicherung der hydrologischen Standort-bedingungen; Verzicht auf Beweidung, allenfalls Errichtung einer Zäunung zur Verhinderung der Beweidung; Besucherlenkung im Umfeld
*7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion) Betretungsverbot; Sicherung der hydrologischen Standortbedingungen
7230 Kalkreiche Niedermoore Betretungsverbot; Sicherung der hydrologischen Standortbedingungen; keinerlei Entwässerung oder anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr; Vermeidung einer zunehmenden Verbuschung durch gelegentliche Schwendungen bei Bedarf; Besucherlenkung im Umfeld
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Vermeidung der Errichtung von Klettersteigen oder Klettergärten, vordringlich in Felsbereichen mit vermehrt auftretender Kalkfels-spaltenvegetation
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen Verbot des Betretens, Besucherlenkung im Umfeld
8340 Permanente Gletscher Einschränkung der touristischen Nutzung (Schilauf, Langlauf) auf bereits touristisch erschlossene Bereiche; keinerlei Neuerrichtung von Liftanlagen und/oder Schipisten und Langlaufloipen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeiten; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernen nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung
9140 Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung
*9180 Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion Außernutzungsstellung oder zumindest Begrenzung der Schlaggrößen; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-)Verjüngung
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Außernutzungsstellung; Wildstands-regulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes; Schutz der (Natur-) Verjüngung
9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) Außernutzungsstellung; Wildstands-regulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wild-standes; Schutz der (Natur-) Ver-jüngung
9420 Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald Gezielte Förderung/Aufforstung der Arve (Zirbe) an geeigneten Standorten unter Vermeidung negativer Sekundäreffekte auf andere Schutzgüter (etwa auf Raufußhühner); Verbot der Entnahme von Zirben-Zapfen

und

3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 7 genannten Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten

Tabelle 7

Bezeichnung der Art Pflegemaßnahmen
1052 Eschen-Scheckenfalter, Kleiner Maivogel Femelschlag im Bereich geeigneter Eschen-dominierter Waldbereiche
1163 Koppe Erhalt naturbelassener Gewässerstrukturen
1381 Grünes Gabelzahnmoos Erhalt des Laubholzanteils, insbesondere der Erhalt schrägstehender Bäume, bei Durchforstungsmaßnahmen sollten zumindest einige Altbäume mit der Art stehenbleiben, um von hier aus eine Wiederbesiedlung zu ermöglichen; Vermeidung der Veränderung kleinklimatischer Standortverhältnisse etwa durch Freistellung von Trägerbäumen; Beschränkung der Entnahme von Laubbäumen auf einzelne Exemplare oder kleine Gruppen mit einem Brusthöhendurchmesser kleiner als 30 cm bzw. bei Nadelgehölzen von kleiner als 50 cm
1386 Grünes Koboldmoos Erhalt großer, alter, natürlicher bis naturnaher Nadel- und Mischwälder - va. Buchen-Tannenwälder, welche einer extensiven Forstwirtschaft unterliegen; Verbleib von Totholz im Wald; keine Kalkungen
1902 Frauenschuh Verbot der Entnahme sämtlicher Pflanzenteile

(2) Die Waldflächen der Zone C des Naturschutzgebiets „Dachstein“ sind naturnah zu bewirtschaften.

(3) Langfristiges Ziel der waldbaulichen Maßnahmen in der Zone C des Naturschutzgebiets „Dachstein“ ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustands mit reich strukturierten Beständen, deren Baumartenkombination der natürlichen Waldgesellschaft entspricht. Dementsprechend ist im überwiegenden Teil dieser Flächen der Buchen- und Tannenanteil deutlich anzuheben, wobei im Bereich um die Koppenwinkellacke die Edellaubbaumarten und die Weißerle zu fördern sind.

(4) Die Waldentwicklung im Bereich der Zone C des Naturschutzgebiets „Dachstein“ ist durch gezielte Entnahmen und Durchforstungen dahingehend zu entwickeln, dass die sukzessive Entwicklung eines naturnahen Mischwaldes gewährleistet ist. Dieser Zustand ist durch vordringliche Entnahme von Fichten, die Anlage von Femellöchern und die gezielte Freistellung von Laubgehölzen zu forcieren. Auch nach der Entwicklung und Bestandsetablierung eines naturnahen Mischwaldes sind Nutzungen dahingehend auszurichten, dass die Bestände in ihrer Artenzusammensetzung und den Bestandsstrukturen weiterhin und dauerhaft naturnahen bis natürlichen Waldgesellschaften entsprechen.

(5) Die in den Abs. 2 bis 4 genannten Maßnahmen sind vor ihrer Durchführung der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung anzuzeigen und dürfen nur im Einvernehmen mit dieser erfolgen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden