(1) Das Gebiet „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun (offizielle Gebietskennziffer AT 3101000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1).
(2) Das Gebiet „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun (offizielle Gebietskennziffer AT 3101000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 (§ 7 Z 3) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2).
(3) Die im Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Dachstein“ bezeichnet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise