Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ als „Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen“ bezeichnet wird, LGBl. Nr. 58/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 131/2009, außer Kraft.
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