(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 30.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 2/1 bis 2/17) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ umfasst unter anderem auch das Gebiet, das von folgender Verordnung zur Gänze erfasst ist:
Verordnung, mit der Grundflächen in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer-Land, Rosenau, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz zum „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ erklärt werden (Nationalparkerklärung „Oö. Kalkalpen“), LGBl. Nr. 112/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 72/2012.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise