Das Gebiet „Unteres Steyr- und Ennstal“ in den Stadtgemeinden Enns und Steyr sowie den Gemeinden Garsten, Kronstorf und Sierning (offizielle Gebietskennziffer AT 3137000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet Unteres Steyr- und Ennstal“ bezeichnet.
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