(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher die „Unterhimmler Au“ in der Stadtgemeinde Steyr als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 62/2007, außer Kraft.
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