Schutzzweck des „Europaschutzgebiets Quellflur bei Grueb“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären Lebensraums mit einem „*“) | Bezeichnung des Lebensraums |
6410 | Pfeifengraswiese auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerulea) |
6510 | Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanquisorba officinalis) |
7220* | Kalktuffquellen |
7230 | Kalkreiche Niedermoore |
und
2. der in der Tabelle 2 angeführten Pflanzenart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und deren Lebensraums
Tabelle 2
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
1903 | Glanzstendel (Liparis loeselii) | Nährstoffarme, kalkreiche Streuwiesen über Niedermoortorf |
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