(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in den Plänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 1/1 und 1/2) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2/1 maßgeblich.
(2) Die westliche Grenze des Schutzgebiets bildet jedenfalls die Staatsgrenze zwischen den auf den Anlagen dargestellten Punkten A (x = -39248,11, y = 323051,94) und B (x = -35253,84, y = 317685,37).
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