LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet "Welser Heide"§ 3

§ 3§ 3Schutzzweck

In Kraft seit 30. April 2015
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Schutzzweck des „Europaschutzgebiets Welser Heide“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in der Tabelle 1 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.

Tabelle 1:

Codebezeichnung Bezeichnung der Art Beschreibung des Lebensraums
A113 Wachtel (Coturnix coturnix) Offenes Kulturland mit hohen Wiesenanteilen
A142 Kiebitz (Vanellus vanellus) Großflächige offene Landschaften mit Wiesen und Feuchtgebieten
A153 Bekassine (Gallinago gallinago) Feuchte bis nasse Grünlandflächen mit hoher, aber nicht zu dicht stehender Vegetation; feuchtes, stocherfähiges Bodensubstrat
A160 Großer Brachvogel (Numenius arquata) Offene, extensiv genutzte, teilweise feuchte Grünlandflächen
A247 Feldlerche (Alauda arvensis) Großflächig offenes Kulturland mit hohen Wiesenanteilen
A276 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) Offenes Kulturland mit Gebüschen und Wiesen oder Bracheflächen

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