LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Oö. Lebensrettungsmedaille und die Oö. Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz§ 9

§ 9§ 9

In Kraft seit 14. März 2015
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 9. Juli 1962 betreffend das Statut für die Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille und die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz, LGBl. Nr. 28/1962, außer Kraft.

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