§ 6 § 6Landschaftspflegeplan — V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Waldaist und Naarn"
Rückverweise
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 3
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea | Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich) |
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions | Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich) |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, Reduktion der Einleitung aus Drainagen); Wiederherstellung eines naturnahen Abflussregimes der derzeit verbauten Fließgewässer(abschnitte), Erhalt und Förderung naturnaher, teilweise lückiger Laubholz-Ufergehölzsäume |
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden | Extensive Grünlandbewirtschaftung (je nach Standort und Höhenlage ein- bis zweimalige Mahd nach dem 30. Juni, extensive Beweidung); Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, Reduktion der Einleitung aus Drainagen) |
6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) | Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 15. Juni, geringe Festmistgaben oder Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs |
6520 Berg-Mähwiesen | Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 15. Juni, geringe Festmistgaben oder Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs |
7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore | Erhalt des Restmoorkörpers in seiner Hydrologie und Trophie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Düngeverzicht, Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs |
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore | Erhalt des lebensraumtypischen Wasserhaushalts; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Düngeverzicht, Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs |
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii | Erhalt der primären Standorte, Sicherung der sekundären Standorte an Straßenböschungen; Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs |
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) | Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands |
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) | Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands |
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) | Mittelwaldnutzung; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit der Eichen; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen (ausgenommen Hainbuchen); Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands |
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) | Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Begrenzung der Schlaggröße; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands |
91D0* Moorwälder | Sicherstellung eines intakten Wasserhaushalts; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen |
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) | Sicherstellung eines intakten gesellschaftstypischen Wasserhaushalts; Erhalt und Förderung naturnaher Ufergehölzsäume; Förderung der Naturverjüngung; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Ufergehölzpflege durch Plenterung oder Auf-Stock-Setzen; Bestandesumwandlung bei höherem Anteil an nicht gesellschaftstypischen Baumarten; Bekämpfung expansiver Neophyten |
9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) | Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands |
und
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten
Tabelle 4
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1029 Flussperlmuschel | Verringerung des Feinsediment- und Nährstoffeintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen, Rückhalte- und Absetzbecken, Extensivierung der Grünlandnutzung im Umland, Bestandesumwandlung von Fichten- in Laubholzbestände in unmittelbarer Gewässernähe |
1037 Grüne Keiljungfer | Erhalt bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässermorphologie mit abschnittsweise sandig-kiesiger Sohle; Erhalt und Pflege einer strukturreichen Ufervegetation mit einem Wechsel von Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähgutes an Uferabschnitten mit dichtem Bewuchs aus krautiger Vegetation; Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer |
1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling | Erhalt von Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes und geeigneter Wirtsameisen; keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. September; Einschränkung der Düngung |
1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling | Erhalt von Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes und geeigneter Wirtsameisen; keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. September; Einschränkung der Düngung |
1078 Spanische Flagge | Erhalt feuchter hochstaudenreicher Waldsäume und Waldlichtungen |
1163 Koppe | Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt naturnaher Fließgewässerabschnitte mit Schotterbänken und reich strukturierten Ufern; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags |
1166 Kammmolch | Erhalt des derzeit einzigen bekannten Laichgewässers sowie des daran angrenzenden strukturierten Wald- und Grünlandlebensraums |
1193 Gelbbauchunke | Erhalt von flachen, temporären bis episodischen, fischfreien Kleingewässern |
1324 Großes Mausohr | Erhalt von unterwuchsfreien bzw. unterwuchsarmen Laub- und Mischwäldern sowie daran angrenzenden Wiesenflächen |
1355 Fischotter | Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen; Verhinderung von Habitatzerschneidungen im Umland; Erhalt einer leitbildkonformen Fischzönose |
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