LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Waldaist und Naarn"§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 01. August 2014
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Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums Pflegemaßnahmen
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, Reduktion der Einleitung aus Drainagen); Wiederherstellung eines naturnahen Abflussregimes der derzeit verbauten Fließgewässer(abschnitte), Erhalt und Förderung naturnaher, teilweise lückiger Laubholz-Ufergehölzsäume
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden Extensive Grünlandbewirtschaftung (je nach Standort und Höhenlage ein- bis zweimalige Mahd nach dem 30. Juni, extensive Beweidung); Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, Reduktion der Einleitung aus Drainagen)
6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 15. Juni, geringe Festmistgaben oder Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs
6520 Berg-Mähwiesen Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 15. Juni, geringe Festmistgaben oder Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs
7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore Erhalt des Restmoorkörpers in seiner Hydrologie und Trophie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Düngeverzicht, Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Erhalt des lebensraumtypischen Wasserhaushalts; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Düngeverzicht, Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii Erhalt der primären Standorte, Sicherung der sekundären Standorte an Straßenböschungen; Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) Mittelwaldnutzung; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit der Eichen; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen (ausgenommen Hainbuchen); Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Begrenzung der Schlaggröße; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
91D0* Moorwälder Sicherstellung eines intakten Wasserhaushalts; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Sicherstellung eines intakten gesellschaftstypischen Wasserhaushalts; Erhalt und Förderung naturnaher Ufergehölzsäume; Förderung der Naturverjüngung; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Ufergehölzpflege durch Plenterung oder Auf-Stock-Setzen; Bestandesumwandlung bei höherem Anteil an nicht gesellschaftstypischen Baumarten; Bekämpfung expansiver Neophyten
9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 4

Bezeichnung der Art Pflegemaßnahmen
1029 Flussperlmuschel Verringerung des Feinsediment- und Nährstoffeintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen, Rückhalte- und Absetzbecken, Extensivierung der Grünlandnutzung im Umland, Bestandesumwandlung von Fichten- in Laubholzbestände in unmittelbarer Gewässernähe
1037 Grüne Keiljungfer Erhalt bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässermorphologie mit abschnittsweise sandig-kiesiger Sohle; Erhalt und Pflege einer strukturreichen Ufervegetation mit einem Wechsel von Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähgutes an Uferabschnitten mit dichtem Bewuchs aus krautiger Vegetation; Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer
1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Erhalt von Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes und geeigneter Wirtsameisen; keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. September; Einschränkung der Düngung
1061 Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Erhalt von Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes und geeigneter Wirtsameisen; keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. September; Einschränkung der Düngung
1078 Spanische Flagge Erhalt feuchter hochstaudenreicher Waldsäume und Waldlichtungen
1163 Koppe Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt naturnaher Fließgewässerabschnitte mit Schotterbänken und reich strukturierten Ufern; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags
1166 Kammmolch Erhalt des derzeit einzigen bekannten Laichgewässers sowie des daran angrenzenden strukturierten Wald- und Grünlandlebensraums
1193 Gelbbauchunke Erhalt von flachen, temporären bis episodischen, fischfreien Kleingewässern
1324 Großes Mausohr Erhalt von unterwuchsfreien bzw. unterwuchsarmen Laub- und Mischwäldern sowie daran angrenzenden Wiesenflächen
1355 Fischotter Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen; Verhinderung von Habitatzerschneidungen im Umland; Erhalt einer leitbildkonformen Fischzönose

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