(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes, LGBl. Nr. 86/2008, außer Kraft.
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