Der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinde für den von der Gemeinde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land besorgten Winterdienst auf den innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden Verkehrsflächen des Landes gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz Oö. Straßengesetz 1991 wird nach den Durchschnittskosten der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen
1. mit Lastkraftwagen oder Unimog mit Euro 100,00/Std. und
2. mit Traktoren mit Euro 82,00/Std. festgesetzt.
(Anm: Beachte die Festsetzung der Kostenbeiträge durch die jeweiligen Kundmachungen der Änderung - siehe die Fundstellen im § 0, zuletzt durch die K LGBl.Nr. 38/2023 mit 1. Mai 2023,
1. mit Lastkraftwagen oder Unimog mit 132 Euro/Std und
2. mit Traktoren mit 108 Euro/Std)
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