LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Landschaftspflegeplan für das Europaschutzgebiet "Traun-Donau-Auen"

V Landschaftspflegeplan für das Europaschutzgebiet "Traun-Donau-Auen"

In Kraft seit 16. Februar 2013
Up-to-date

§ 1 § 1 Ziel des Landschaftspflegeplans

(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 2 einen günstigen Erhaltungszustand der im Europaschutzgebiet „Traun-Donau-Auen“ (LGBl. Nr. 79/2011) vorkommenden Vogelarten gemäß Tabelle 1, der regelmäßig auftretenden Zugvogelarten gemäß Tabelle 2, der Lebensraumtypen gemäß Tabelle 3 und der Tierarten gemäß Tabelle 4 zu gewährleisten.

(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.

(3) Das aktuelle Vorkommen der in Tabelle 1 genannten Lebensraumtypen ist im Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 (Anlage 1) und in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 und 2/2) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.

§ 2 § 2 Landschaftspflegeplan

Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 1 genannten Vogelarten zu gewährleisten

Tabelle 1:

Vogelarten Pflegemaßnahmen
A002 Prachttaucher (Gavia arctica) Sicherung größerer Gewässer, insbesondere des Großen Weikerlsees, als störungsarme Rastplätze
A021 Rohrdommel (Botaurus stellaris) Sicherung deckungsreicher und störungsarmer Uferbereiche (Röhrichtbestände) entlang der größeren stehenden Gewässer
A027 Silberreiher (Egretta alba) Erhalt größerer Gewässer als störungsarme Rast- und Nahrungsplätze
A068 Zwergsäger (Mergus albellus) Erhalt störungsarmer und störungsfreier Gewässerabschnitte an den größeren Gewässern (Großer und Kleiner Weikerlsee, Mitterwasser)
A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) Sicherung störungsarmer Altbestände des Auwalds, strukturreicher Waldränder, extensiv genutzten Grünlands und amphibienreicher Feuchtgebiete
A073 Schwarzmilan (Milvus migrans) Sicherung störungsarmer Altbestände des Auwalds, extensiv genutzten Grünlands und eines vielfältigen Angebots an Gewässerlebensräumen
A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhalt störungsfreier Röhrichtflächen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen
A119 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhalt naturnaher Uferbereiche des Mitterwassers, des Tagernbaches und teilweise entlang der Weikerlseen und anderer Augewässer
A166 Bruchwasserläufer (Tringa glareola) Sicherung größerer stehender Gewässer als störungsarmer Nahrungs- und Rastplatz
A197 Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) Sicherung größerer stehender Gewässer als störungsarmer Nahrungs- und Rastplatz
A229 Eisvogel (Alcedo atthis) Erhalt bzw. Wiederherstellung naturnaher Gewässermorphologie mit geeigneten Brutwänden und Ansitzwarten; Sicherung der Weikerlseen, der Altarmsysteme und der Fließstreckenabschnitte der Traun und der Krems
A236 Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhalt von Altholzbeständen; Belassen von stehendem Totholz
A238 Mittelspecht (Dendrocopus medius) Sicherung und Entwicklung ausreichend großflächiger und alter Laubbaumbestände (vor allem grobborkige Arten wie Silberweide, Schwarzpappel, Eiche und Esche) im Donauteil
A272 Blaukehlchen (Luscinia svecica) Sicherung von Verlandungszonen stehender Gewässer mit sowohl dichter Vegetation und einzelnen Gebüschen als auch offenen, vegetationsfreien Flächen
A321 Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Sicherung und Entwicklung ausreichend großflächiger und alter Laubbaumbestände mit Bruthöhlenangebot im Donauteil
A338 Neuntöter (Lanius collurio) Sicherung der derzeit vorhandenen Übergangsbereiche von Wäldern und Gebüschen zu mageren Grünlandflächen, insbesondere entlang der Leitungstrassen und der Hochwasserschutzdämme sowie im Bereich der Heißländen

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten regelmäßig vorkommenden Zugvogelarten zu gewährleisten

Tabelle 2:

Zugvogelarten Pflegemaßnahmen
A099 Baumfalke (Falco subbuteo) Erhalt der Gewässerflächen in den Auen und naturnaher alter Waldbestände im Auwald mit Brutmöglichkeiten; Erhalt extensiv genutzter Kulturlandflächen
A118 Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhalt der Altwässer inklusive der gewässernahen gefluteten Röhrichtflächen
A165 Waldwasserläufer (Tringa chloropus) Erhalt flach geneigter Gewässerufer mit durchfeuchteten Sedimenten oder wenigen Zentimeter tiefem Wasser, insbesondere entlang der Weikerlseen und des Mitterwassers
A168 Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Erhalt des Fließgewässercharakters von Traun und Krems mit umgelagerten Kiesbänken; Erhalt ungestörter Kiesbänke als Brutplatz
A210 Turteltaube (Streptopelia turtur) Erhalt naturnaher lichter Auwaldflächen und angrenzender offener Wiesenflächen
A290 Feldschwirl (Locustella naevia) Sicherung der Übergangsbereiche von lichten Auwaldflächen zu Brachen; Erhalt von Hochstaudenfluren oder ähnlich strukturierten Bereichen wie etwa Verjüngungsflächen
A291 Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) Sicherung lichter, hochstauden- und gebüschreicher Auwaldflächen
A297 Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) Sicherung der Röhrichtflächen
A336 Beutelmeise (Remiz pendulinus) Sicherung von Baumbeständen (bevorzugt Pappeln oder Weiden) mit angrenzenden Röhrichtflächen mit Schilf oder Rohrkolben
A381 Rohrammer (Emberiza schoeniclus) Sicherung der Verlandungszonen mit verbuschenden Schilfflächen oder verschilften Feuchtwiesen entlang der größeren Gewässer
Sonstige Zugvogelarten der Tabelle 2 der Verordnung LGBl. Nr. 79/2011 (Wasservögel) Erhalt der größeren Gewässer, insbesondere der Weikerlseen, aber auch des Mitterwassers als störungsarmer Rast- und Nahrungsplatz

3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3:

Bezeichnung des Lebensraums Pflegemaßnahmen
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferzonen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Förderung naturnaher Ufersäume
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferzonen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, effektive Abwasserreinigung); Renaturierung verbauter Fließgewässerabschnitte
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Extensive Nutzung mit ein- bis zweimaliger Mahd, keine oder geringe Düngung; Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen, zB Anlage von Pufferzonen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Erhalt oder Wiederherstellung eines möglichst unbeeinflussten natürlichen Störungsregimes; Entbuschung; Anlage von Pufferzonen bei angrenzenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Extensive Nutzung mit ein- bis zweimaliger Mahd, keine oder geringe Düngung; Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferzonen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel-)feuchter Standorte
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Erhalt und Förderung der Dynamik und der Standortverhältnisse (laterale Vernetzung mit den Fließgewässern); Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen und naturnahen Beständen; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen und naturnahen Beständen; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

4. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 4:

Tierarten Pflegemaßnahmen
1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Erhalt bzw. Schaffung eines hohen Alt- und Totholzanteils in den Au- und Laubwäldern; Abtransport von geschlägertem Holz innerhalb eines Jahres oder Belassen für mindestens zwei weitere Jahre am Standort
1134 Bitterling (Rhodeus sericeus) Erhalt von Altarmen mit Schlamm- oder Sandgrund und vegetationsreichen Ufern, die Vorkommen von Großmuscheln aufweisen
1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Neuschaffung von geeigneten Kleingewässern; Dynamisierung von Altarmsystemen zur Bildung besiedelbarer Lebensräume
1163 Koppe (Cottus gobio) Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeigneten Sedimenthaushalts; Schaffung von Pufferzonen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags
1166 Kammmolch (Triturus cristatus) Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen
1167 Alpenkammmolch (Triturus carnifex) Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen
1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen
1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen
1337 Biber (Castor fiber) Erhalt und Förderung von Weichholzbaumarten im direkten Uferbereich der besiedelten Gewässer; Erhalt unverbauter Uferabschnitte

§ 3 § 3 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die im § 1 Abs. 3 genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter

abrufbar.