LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Tal der Kleinen Gusen" in Alberndorf, Hirschbach, Neumarkt und Unterweitersdorf§ 6

§ 6§ 6Landschaftspflegeplan

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums Pflegemaßnahmen
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Extensive Nutzung (1- bis 2-malige Mahd, keine oder geringe Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel )feuchter Standorte
6520 Berg-Mähwiesen Extensive Nutzung (1- bis 2-malige Mahd, keine oder geringe Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel )feuchter Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Belassen von Altholzinseln; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands, Schutz der (Natur-)Verjüngung
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Mittelwaldnutzung; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Schaffung von Altholzinseln; Förderung der Eiche durch Lochhiebe oder kleinflächige Kahlhiebe; Nutzungseinschränkungen im Waldbau (Belassen von liegendem und stehendem Totholz, Verlängerung der Umtriebszeit, Verzicht auf die Neuanlage von Wegen, Belassen der Strauchschicht, Belassen von Schlägerungsresten); Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung der gesellschaftstypischen Gehölze; Wildstandsregulierungen in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildbestands, Schutz der (Natur-)Verjüngung – wenn erforderlich
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Erhalt und Förderung der Dynamik und der Standortverhältnisse (laterale Vernetzung mit den Fließgewässern), Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 4

Bezeichnung der Art Pflegemaßnahmen
1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus caecilia) Erhalt bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässermorphologie; Erhalt und Pflege einer strukturreichen Ufervegetation mit einem Wechsel von Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähguts an Uferabschnitten mit dichtem Bewuchs aus krautiger Vegetation; Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer
1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) Mahd erforderlich, aber keine Mahd zwischen dem 5. Juni und dem 10. September; keine Beweidung im Sommer; Einschränkung der Düngung
1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Mahd erforderlich, aber keine Mahd zwischen dem 5. Juni und dem 10. September; keine Beweidung im Sommer; Einschränkung der Düngung
1078 Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) Erhalt lichter Waldflächen und strukturreicher Waldsäume
1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus) Erhalt alter, nicht allzu dichter Eichenbestände; Belassen von Totholz, alten Bäumen und besonnten Eichenstrünken mit größerem Durchmesser
1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeignetes Sedimenthaushalts; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags; Verringerung von Nährstoff- und Feinsedimenteintrag durch Rückhalte- und Absetzbecken
1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Anlage von Kleingewässern (flach, temporär bis episodisch); Zulassen hochwasserdynamischer Vorgänge wie vorübergehende Überschwemmung kleiner Wiesenflächen; Förderung von Landlebensräumen und Wanderkorridoren
1355 Fischotter (Lutra lutra) Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen

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