LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Tal der Kleinen Gusen" in Alberndorf, Hirschbach, Neumarkt und Unterweitersdorf§ 4

§ 4§ 4Erlaubte Maßnahmen

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

(1) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.

(2) Außerhalb des im § 2 Abs. 2 genannten Natur- und Landschaftsschutzgebiets führen insbesondere nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:

1. in der Landwirtschaft:

1.1. die Wahl des Schnittzeitpunkts, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“;

1.2. die Wiesenpflege, ausgenommen

- in den Lebensräumen „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“;

1.3. der Wiesenumbruch, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.4. die Grünlanderneuerung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1193 Gelbbauchunke“ liegen;

1.5. die Düngung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.6. die Tierhaltung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“, wobei die Herbstbeweidung auch auf diesen Flächen keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets darstellt,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.7. die flächige Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.8. die punktuelle Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel, ausgenommen

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.9. die Geländegestaltung und -korrektur, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.10. der Abbau von Bodenmaterialien, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.11. der landwirtschaftliche Wegebau (mit Unterbau), ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.12. die Anlage und Erweiterung von Wasserstellen, ausgenommen

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.13. die Fassung von Quellen, ausgenommen

- auf feuchten Ausprägungen von Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Art „1193 Gelbbauchunke“;

1.14. die Anlage und Erweiterung von ober- und unterirdischen Drainagen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.15. die Anlage und Erweiterung von Gräben, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.16. die Instandsetzung und Instandhaltung rechtmäßig bestehender ober- und unterirdischer Drainagen und Gräben;

1.17. die Gehölzpflanzung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

1.18. die sonstige rechtmäßige landwirtschaftliche Nutzung, sofern sich aus den obigen Ausnahmen keine Einschränkungen ergeben;

2. in der Forstwirtschaft:

2.1. der Kahlhieb im Ausmaß von 0,5 bis 2 ha, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

2.2. der Kahlhieb von Uferbegleitgehölzen bis zu einer Länge von 50 m;

2.3. die Wiederaufforstung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Art „1083 Hirschkäfer“;

2.4. die Neuaufforstung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1193 Gelbbauchunke“;

2.5. die chemische Kulturvorbereitung (für eine Aufforstung), ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1078 Spanische Flagge“ und „1083 Hirschkäfer“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 20 m zu den Lebensräumen der Arten „1096 Bachneunauge“ und „1193 Gelbbauchunke“ liegen;

2.6. die chemische Kulturpflege, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1078 Spanische Flagge“, „1083 Hirschkäfer“, „1096 Bachneunauge“ und „1193 Gelbbauchunke“;

2.7. der chemische Forstschutz, ausgenommen

- flächenhafter Schutz auf den Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1037 Grüne Keiljungfer“, „1078 Spanische Flagge“ und „1083 Hirschkäfer“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 20 m zu den Lebensräumen der Arten „1096 Bachneunauge“ und „1193 Gelbbauchunke“ liegen;

2.8. die Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

2.9. die Anlage und Erweiterung von Forststraßen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Art „1083 Hirschkäfer“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

- die Errichtung und Erweiterung von Brücken und Durchlässen in den Lebensräumen der Arten „1096 Bachneunauge“ und „1193 Gelbbauchunke“;

2.10. die Anlage und Erweiterung von Rückewegen, ausgenommen

- die Anlage auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“;

2.11. die Errichtung und Erweiterung ständiger Holzlagerplätze, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen, sofern es sich um größere Plätze mit Maßnahmen zur Lagerhaltung handelt;

2.12. die Anlage und Erweiterung von Entwässerungsgräben, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Art „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

2.13. die Anlage und Erweiterung von Christbaumkulturen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

2.14. die Anlage und Erweiterung von Energiewald, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1193 Gelbbauchunke“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“, liegen;

2.15. die sonstige rechtmäßige forstwirtschaftliche Nutzung, sofern sich aus den obigen Ausnahmen keine Einschränkungen ergeben;

3. in der Fischereiwirtschaft:

3.1. der Besatz mit Regenbogenforellen und Bachsaiblingen in Fließgewässern, ausgenommen

- in den Lebensräumen der Arten „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“;

3.2. die Befischung mit Reusen und Netzen, ausgenommen

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“ und „1096 Bachneunauge“, sofern es sich nicht um Reusen für den Fang von Signalkrebsen handelt;

3.3. Teichabkehrungen (Ablassen in die Gewässer), ausgenommen

- in den Lebensräumen der Arten „1193 Gelbbauchunke“ und „1096 Bachneunauge“, wobei Teichabkehrungen bei Teichen, deren Bau und Betrieb dem Stand der Technik entsprechen und die wasserrechtliche Bewilligungen aufweisen, auch auf diesen Flächen keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets darstellen;

3.4. Teichbespannungen (Befüllen der Teiche aus den Gewässern), ausgenommen

- Befüllungen aus den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“, wobei Teichbespannungen bei Teichen, deren Bau und Betrieb dem Stand der Technik entsprechen und die wasserrechtliche Bewilligungen aufweisen, auch auf diesen Flächen keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets darstellen;

3.5. die Anlage und Erweiterung von Teichufersicherungen;

3.6. die Aufstellung von amphibien- und reptilienschonenden, in den unteren Bereichen nicht stromführenden Fischotterzäunen an Teichen;

3.7. die sonstige rechtmäßige fischereiwirtschaftliche Nutzung, sofern sich aus den obigen Ausnahmen keine Einschränkungen ergeben;

4. in der Jagdwirtschaft:

4.1. die Anlage und Erweiterung von Wildäckern, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“;

4.2. die Niederwildfütterung, ausgenommen

- auf Flächen des Lebensraumtyps „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“;

4.3. die sonstige rechtmäßige Ausübung der Jagd, sofern sich aus den obigen Ausnahmen keine Einschränkungen ergeben;

5. in der gewerblichen Wirtschaft:

5.1. Standorterweiterungen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1193 Gelbbauchunke“, „1083 Hirschkäfer“, „1078 Spanische Flagge“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1037 Grüne Keiljungfer“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

5.2. die direkte Einleitung in Gewässer, ausgenommen

- auf Flächen des Lebensraumtyps „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“, „1193 Gelbbauchunke“, „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“;

5.3 der Abbau von Bodensubstanzen im Rahmen einer rechtmäßigen Nutzung, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1193 Gelbbauchunke“, „1078 Spanische Flagge“, „1083 Hirschkäfer“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1037 Grüne Keiljungfer“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

5.4. Emissionen von Lärm, Licht, Staub, Erschütterungen und Schadstoffen im Rahmen der sonstigen rechtmäßigen gewerblichen Nutzung, sofern sich aus den obigen Ausnahmen keine Einschränkungen ergeben;

6. im Tourismus:

6.1. die Instandsetzung, Instandhaltung und Nutzung von Radwegen, Wanderwegen, Reitwegen, Langlaufloipen, Rodelbahnen und sonstigen touristischen Einrichtungen;

6.2. die Anlage und Erweiterung von Radwegen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

6.3. die Anlage und Erweiterung von Wanderwegen und Reitwegen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“;

6.4. die Anlage und Erweiterung von Langlaufloipen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ im Zusammenhang mit Geländeveränderungen,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen, im Zusammenhang mit chemischer Stabilisierung der Schneedecke;

6.5. die Anlage und Erweiterung von Rodelbahnen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ im Zusammenhang mit Geländeveränderungen,

- auf Flächen, die im Umfeld von 10 m zu den Lebensräumen der Art „1096 Bachneunauge“ liegen, im Zusammenhang mit Geländeveränderungen;

6.6. die Erweiterung sonstiger touristischer Einrichtungen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1078 Spanische Flagge“, „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“;

6.7. die Durchführung von Freiluftveranstaltungen, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, 6520 Berg-Mähwiesen“, „9110 Hainsimsen-Buchenwald“, „9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“

- auf Flächen, die im Umfeld der Lebensräume der Art „1096 Bachneunauge“ liegen;

7. im Wasserbau:

7.1. der Neubau und die Erweiterung von Brücken (mit Fundamentierung) ausgenommen

- auf Flächen des Lebensraumtyps „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“, „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“;

7.2. der Neubau und die Erweiterung von Stegen, ausgenommen

- auf Flächen des Lebensraumtyps „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“, „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“;

7.3. der Neubau und die Erweiterung von Ufersicherungen, ausgenommen

- auf Flächen mit feuchten Ausprägungen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“, „1193 Gelbbauchunke“, „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“;

7.4. die Durchführung von Bachräumungen, ausgenommen

- maschinell auf Flächen mit feuchten Ausprägungen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“, „1193 Gelbbauchunke“, „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“;

8. allgemein:

8.1. Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an rechtmäßig bestehenden Anlagen und Einrichtungen wie Straßen, Furten, Brücken, Wegen, Gebäuden, Wasserleitungen, Ufersicherungen und dergleichen im erforderlichen Ausmaß;

8.2. Maßnahmen im Rahmen des rechtmäßigen Betriebs bestehender Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Ableitung, Weiterleitung und Weiterverteilung elektrischer Energie, einschließlich der für den Betrieb dieser Anlagen behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen.

8.3. der Neubau sowie der Zu- und Umbau von bestehenden Gebäuden im Grünland, ausgenommen der Neubau auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“ und „6520 Berg-Mähwiesen“;

8.4. die Wasserentnahme aus dem Grundwasser über den Gemeingebrauch hinaus, ausgenommen

- auf Flächen der Lebensraumtypen „6510 Magere Flachland-Mähwiesen“, „6520 Berg-Mähwiesen“ und „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Art „1193 Gelbbauchunke“;

8.5. die Wasserentnahme aus dem Vorfluter, ausgenommen

- auf Flächen des Lebensraumtyps „91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“,

- in den Lebensräumen der Arten „1355 Fischotter“, „1193 Gelbbauchunke“, „1096 Bachneunauge“ und „1037 Grüne Keiljungfer“.

(3) Die Bestimmungen für das im § 2 Abs. 2 angeführte Natur- und Landschaftsschutzgebiet bleiben unberührt.

Rückverweise

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