(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 20.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 und 2/2) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3/1 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem das Gebiet, das von folgender Verordnung zur Gänze erfasst ist:
Verordnung, mit der das Tal der Kleinen Gusen in den Gemeinden Unterweitersdorf und Alberndorf i.d. Riedmark als Natur- und Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 22/2000.
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