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Oberösterreich
Verordnungen
Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung
§ 6
§ 6 § 6Fremdwährungsgeschäfte
In Kraft seit 01. April 2012
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§ 6 § 6Fremdwährungsgeschäfte — Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung
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Fremdwährungsgeschäfte sind nicht zulässig.
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